Vaterschaftsurlaub in der Schweiz: zwei Wochen, wie und wann

Vaterschaftsurlaub in der Schweiz: 10 Arbeitstage innert 6 Monaten, 80 % Lohn über die EO, tageweise oder am Stück, was bei einer Kündigung gilt und was Arbeitgeber tun müssen.

Stand: 26. Oktober 2026 · Herausgegeben von der HR Innovations GmbH, Effretikon (Geschäftsführung: Philippe Morgenthaler, Fabio Ambrosone)

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Vater hat Anspruch auf zwei Wochen Urlaub, bei einer Fünftagewoche also 10 Arbeitstage (Art. 329g OR).
  • Der Urlaub muss innert sechs Monaten nach der Geburt bezogen werden, am Stück oder tageweise.
  • Die EO zahlt 14 Taggelder zu 80 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 220 pro Tag.
  • Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Kündigungsfrist um die noch nicht bezogenen Urlaubstage (Art. 335c Abs. 3 OR).
  • Der Urlaub gilt auch für die Ehefrau der Mutter, wenn sie rechtlich Elternteil des Kindes ist.

Wer hat Anspruch?

Anspruch hat, wer im Zeitpunkt der Geburt rechtlich Vater des Kindes ist oder es innert der folgenden sechs Monate wird. Seit der Öffnung der Ehe gilt der Urlaub auch für die Ehefrau der Mutter, wenn sie rechtlich Elternteil ist. Für die Entschädigung der EO müssen zudem dieselben Bedingungen wie bei der Mutterschaft erfüllt sein:

  • in den neun Monaten vor der Geburt in der AHV versichert,
  • davon mindestens fünf Monate erwerbstätig,
  • bei der Geburt erwerbstätig (angestellt, selbständig oder arbeitslos mit Taggeld).

Bezug: am Stück oder tageweise

Der Urlaub kann in den sechs Monaten nach der Geburt frei eingeteilt werden: zwei Wochen am Stück, einzelne Wochen oder einzelne Tage. Die Frist beginnt am Tag der Geburt (Art. 16j Abs. 2 EOG). Nicht bezogene Tage verfallen nach sechs Monaten.

ArbeitswocheUrlaubstageEO-Taggelder
5 Tage10 Arbeitstage14
Teilzeit, 3 Tage pro Woche6 Arbeitstage14
tageweiser Bezugje 5 Urlaubstageje 7 Taggelder (inkl. 2 für das Wochenende, Art. 16k Abs. 4 EOG)

Die Termine sprechen Vater und Arbeitgeber gemeinsam ab. Wichtig ist, dass alle Tage innert der sechs Monate bezogen werden können.

Ab dem 1. Juli 2027 gilt zusätzlich: Muss die Mutter in den 14 Wochen nach der Geburt ununterbrochen mindestens zwei Wochen ins Spital, verlängert sich der Urlaub des anderen Elternteils ab der dritten Woche um die restliche Dauer des Spitalaufenthalts, höchstens um zwölf Wochen, am Stück zu beziehen (revidierter Art. 329g OR).

Höhe der Entschädigung

Die EO zahlt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens CHF 220 pro Tag und insgesamt 14 Taggelder. Die Entschädigung wird in der Regel erst ausbezahlt, wenn alle Tage bezogen sind oder die sechs Monate abgelaufen sind.

Beispiel

Ein Mitarbeiter verdient CHF 7 500 im Monat. Tageseinkommen CHF 250 (7 500 ÷ 30), davon 80 %: CHF 200 pro Taggeld, für 14 Taggelder CHF 2 800. Zahlt der Arbeitgeber während des Urlaubs den vollen Lohn, erhält er diese Entschädigung von der Ausgleichskasse.

Ferien und Kündigung

  • Ferien: Der Vaterschaftsurlaub ist kein Ferienbezug, und die Ferien dürfen wegen des Urlaubs nicht gekürzt werden (Art. 329b Abs. 3 OR).
  • Kündigung: Einen besonderen Kündigungsschutz wie bei der Mutterschaft gibt es nicht. Kündigt der Arbeitgeber, bevor der Urlaub ganz bezogen ist, verlängert sich aber die Kündigungsfrist um die noch offenen Urlaubstage (Art. 335c Abs. 3 OR). Kündigt der Mitarbeiter selbst, verlängert sich die Frist nicht.

Was der Arbeitgeber erledigen muss

  1. Die Urlaubstage mit dem Mitarbeiter planen und erfassen.
  2. Nach dem Bezug aller Tage die Anmeldung für die Vaterschaftsentschädigung bei der Ausgleichskasse einreichen, zusammen mit dem Mitarbeiter.
  3. Lohn und EO-Entschädigung in der Lohnabrechnung verrechnen.

Häufige Fragen

Kann der Vaterschaftsurlaub vor der Geburt bezogen werden?

Nein. Die sechs Monate beginnen mit der Geburt, Tage davor zählen nicht als Vaterschaftsurlaub.

Gibt es mehr Urlaub bei Zwillingen?

Nein. Der Anspruch gilt je Geburt, nicht je Kind.

Muss der Arbeitgeber 100 % zahlen?

Von Gesetzes wegen nicht. Viele Verträge und GAV sehen aber vollen Lohn vor. Dann zahlt der Arbeitgeber die Differenz zur EO.

So hilft HREasy

In HREasy erfassen Sie den Vaterschaftsurlaub als Langzeitabwesenheit im Personaldossier. Die Vaterschaftsentschädigung der EO erfassen Sie in der Lohnbuchhaltung als eigene Lohnart.

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Quellen

Dieser Artikel gibt allgemeine Auskunft zum Schweizer Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Arbeitsvertrag, Personalreglement oder ein Gesamtarbeitsvertrag können abweichende Regeln enthalten. Stand: 26. Oktober 2026.