Das Wichtigste in Kürze
- In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage, und gekündigt werden kann jederzeit (Art. 335b OR).
- Danach gilt ohne andere Abrede: 1 Monat im ersten Dienstjahr, 2 Monate im 2. bis 9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr, jeweils auf Ende eines Monats (Art. 335c OR).
- Abweichende Fristen müssen schriftlich vereinbart werden und für beide Seiten gleich lang sein.
- Massgebend ist der Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger eintrifft, nicht das Datum des Briefes.
- Während einer Sperrfrist (z. B. Krankheit, Schwangerschaft) darf der Arbeitgeber nach der Probezeit nicht kündigen, eine solche Kündigung ist nichtig (Art. 336c OR).
- Das Ende der Frist und den spätesten Kündigungstag berechnen Sie mit dem Kündigungsfrist-Rechner.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen
Haben Arbeitgeber und Mitarbeitende nichts anderes vereinbart, gelten die Fristen aus Art. 335c OR. Sie hängen davon ab, im wievielten Dienstjahr die Person steht. Ein Dienstjahr zählt ab dem Tag des Stellenantritts, nicht ab dem 1. Januar.
| Dauer der Anstellung | Kündigungsfrist | Kündigungstermin |
|---|---|---|
| Probezeit (höchstens 3 Monate) | 7 Tage | jeder Tag |
| 1. Dienstjahr | 1 Monat | Ende eines Monats |
| 2. bis 9. Dienstjahr | 2 Monate | Ende eines Monats |
| ab dem 10. Dienstjahr | 3 Monate | Ende eines Monats |
Die Fristen gelten für beide Seiten gleich: Wer als Mitarbeiterin im dritten Dienstjahr kündigt, hat ebenfalls zwei Monate einzuhalten.
Die Probezeit
Der erste Monat eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses gilt von Gesetzes wegen als Probezeit (Art. 335b OR). Schriftlich kann sie auf höchstens drei Monate verlängert oder ganz wegbedungen werden.
In der Probezeit kann jede Seite mit einer Frist von sieben Tagen auf jeden beliebigen Tag kündigen. Die Sperrfristen bei Krankheit oder Schwangerschaft gelten in der Probezeit nicht.
Fällt die Person während der Probezeit wegen Krankheit, Unfall oder einer gesetzlichen Pflicht (z. B. Militärdienst) aus, verlängert sich die Probezeit um diese Tage (Art. 335b Abs. 3 OR).
Andere Fristen vereinbaren
Die gesetzlichen Fristen lassen sich ändern, aber nur in drei Grenzen:
- Die Abrede muss schriftlich sein: im Arbeitsvertrag, in einem Normalarbeitsvertrag oder in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV).
- Kürzer als einen Monat darf die Frist nur ein GAV festlegen, und auch das nur für das erste Dienstjahr.
- Die Fristen müssen für Arbeitgeber und Mitarbeitende gleich lang sein (Art. 335a Abs. 1 OR). Ist eine Frist für eine Seite länger vereinbart, gilt die längere für beide. Einzige Ausnahme: Hat der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt oder eine solche Kündigung angekündigt, darf für die Mitarbeitenden eine kürzere Frist gelten (Art. 335a Abs. 2 OR).
Gilt in Ihrer Branche ein allgemeinverbindlicher GAV, gehen dessen Fristen dem Gesetz vor. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob ein GAV auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist.
Wann zählt die Kündigung?
Eine Kündigung wirkt erst, wenn sie beim Empfänger eintrifft. Für die Frist zählt also nicht das Datum auf dem Brief und nicht der Tag der Postaufgabe, sondern der Zugang.
Damit eine Kündigung auf Ende Mai wirkt, muss sie bei zwei Monaten Frist spätestens am 31. März beim Empfänger sein. Trifft sie erst am 1. April ein, endet das Arbeitsverhältnis Ende Juni.
Sandra Meier ist seit dem 1. September 2023 angestellt, die Kündigung des Arbeitgebers erhält sie am 20. März 2026. Sie steht im 3. Dienstjahr, die Frist beträgt 2 Monate auf Monatsende. Die volle Frist umfasst April und Mai, das Arbeitsverhältnis endet am 31. Mai 2026.
Ein eingeschriebener Brief, der nicht sofort abgeholt wird, gilt nach der Rechtsprechung in der Regel an dem Tag als zugestellt, an dem die Abholung erstmals möglich und zumutbar war. Wer sicher gehen will, übergibt die Kündigung persönlich und lässt sich den Empfang mit Datum und Unterschrift bestätigen.
Sperrfristen: Wann der Arbeitgeber nicht kündigen darf
Nach Ablauf der Probezeit schützt Art. 336c OR Mitarbeitende in bestimmten Lagen vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Die wichtigsten Sperrfristen:
| Grund | Dauer des Schutzes |
|---|---|
| Krankheit oder Unfall (unverschuldet), 1. Dienstjahr | 30 Tage |
| Krankheit oder Unfall, 2. bis 5. Dienstjahr | 90 Tage |
| Krankheit oder Unfall, ab dem 6. Dienstjahr | 180 Tage |
| Schwangerschaft | ganze Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt |
| Militär-, Zivil- oder Schutzdienst | Dienstzeit; dauert der Dienst mehr als 11 Tage, auch 4 Wochen davor und danach |
- Eine Kündigung, die während einer Sperrfrist ausgesprochen wird, ist nichtig. Sie muss nach Ablauf der Sperrfrist neu ausgesprochen werden.
- Wurde vorher gekündigt und beginnt die Sperrfrist während der laufenden Kündigungsfrist, wird die Frist unterbrochen und läuft erst nach dem Ende der Sperrfrist weiter. Das Ende verschiebt sich dann auf das nächste Monatsende.
- Die Sperrfristen schützen nur vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Mitarbeitende können auch während einer Krankheit selbst kündigen.
Begründung und missbräuchliche Kündigung
Eine Kündigung muss nicht begründet sein, um gültig zu sein. Verlangt die gekündigte Person aber eine Begründung, muss sie schriftlich abgegeben werden (Art. 335 Abs. 2 OR).
Ist die Kündigung missbräuchlich, etwa weil sie wegen einer persönlichen Eigenschaft oder wegen der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis erfolgte (Art. 336 OR), bleibt sie zwar gültig, kann aber eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen auslösen (Art. 336a OR). Dafür muss die gekündigte Person bis zum Ende der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben und innert 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses klagen (Art. 336b OR).
Befristete Verträge
Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Zeit (Art. 334 OR). Vorzeitig ordentlich kündigen lässt es sich nur, wenn der Vertrag das ausdrücklich vorsieht. Wird es nach Ablauf stillschweigend fortgesetzt, gilt es als unbefristet.
Häufige Fragen
Darf ich während der Kündigungsfrist Ferien beziehen?
Ja. Der Arbeitgeber kann auch verlangen, dass Restferien während der Kündigungsfrist bezogen werden, sofern die verbleibende Zeit dafür ausreicht und noch genug Zeit für die Stellensuche bleibt. Eine Auszahlung ist nur ausnahmsweise zulässig.
Was passiert bei einer Freistellung?
Wird eine Person freigestellt, muss sie nicht mehr arbeiten, der Lohn läuft aber bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter. Eine Freistellung verkürzt die Frist nicht.
Gilt die Kündigungsfrist auch für Teilzeitangestellte?
Ja. Das Pensum spielt für die Kündigungsfrist keine Rolle, massgebend sind die Dienstjahre.
Was gilt bei einer fristlosen Kündigung?
Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist (Art. 337 OR). Sie muss sofort nach Kenntnis des Grundes ausgesprochen werden.
So hilft HREasy
In HREasy steht die Kündigungsstaffel im Personaldossier jeder Person. Hochgeladene Personalreglemente füllen Probezeit und Kündigungsstaffel vor, und Werte unter dem gesetzlichen Minimum werden angehoben. Ein Kündigungsschreiben lässt sich vor dem Versand von der KI gegen OR, ArG und GAV prüfen. Ob gerade eine Sperrfrist läuft, beurteilen Sie anhand der erfassten Absenzen selbst.
Testzugang anfragenQuellen
Dieser Artikel gibt allgemeine Auskunft zum Schweizer Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Arbeitsvertrag, Personalreglement oder ein Gesamtarbeitsvertrag können abweichende Regeln enthalten. Stand: 26. Oktober 2026.